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Abmahnung

In der Praxis ist die Abmahnung grundsätzlich der erste Schritt in die Kündigung.

Rein rechtlich betrachtet ist die Abmahnung ein formaler Ausdruck der „Unzufriedenheit“ mit dem Arbeitnehmer.

Die Abmahnung erfolgt in der Regel schriftlich, was im Wesentlichen der Beweiskraft dient. Auch mündliche Abmahnungen können wirksam sein. Es wird sich in einem Gerichtsverfahren nur schlechter beweisen lassen.

Leider ist die eigentliche Funktion der Abmahnung, die Warn- und Hinweisfunktion mit dem Ziel der erfolgreichen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, nicht mehr die Regel, sondern eher die Ausnahme.

Aus diesem Grunde gehört jede Abmahnung auf den Schreibtisch des Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Und noch ein wichtiger Hinweis:
Es ist unproblematisch, den Empfang zu bestätigen. Man sollte aber vor der Rücksprache mit dem Arbeitsrechtlicher keine Stellung zu irgendwelchen Vorwürfen nehmen.