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Antidiskriminierung – Allgemeines Gleichstellungsgesetz

Die Grundlagen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes sind zwei EU-Richtlinien, die in Deutschland mit einigen Jahren Verspätung umgesetzt wurden. Das nunmehr im August 2006 in Kraft getretene Gesetz mag nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluß sein, aber es führt zumindest zu einer gewissen Rechtssicherheit und wird zu weniger Diskriminierung führen.

Sicherlich wird nicht jede Ungleichbehandlung gleich als Diskriminierung im Sinne des AGG zu betrachten sein. Es gibt aber immer wieder diskriminierende Verhaltensweisen, die nicht zu rechtfertigen sind. In solchen Fällen sollte unbedingt eingeschritten werden und die entsprechenden Schadenersatzklagen werden ganz überwiegend erfolgreich sein.

Diejenigen, die auf der Diskriminierungswelle reiten und sich zigfach bei Unternehmen bewerben, um „diskriminierend“ abgelehnt zu werden und dann auf Schadenersatz klagen, mögen damit in einem gewissen Umfang wirtschaftlichen Erfolg haben, mehr wird dabei aber nicht herauskommen und das noch auf eine eher selbsterniedrigende und teilweise abstoßende Art und Weise.

War es früher so, daß derjenige Arbeitgeber, der ohne böse Hintergedanken sein Unternehmen führte, auch wenig Probleme hatte, so sind heute zahlreiche Punkte zu beachten. Und das fängt schon bei der Stellenanzeige an. Hier sei jedem Arbeitgeber angeraten, sich entsprechend beraten zu lassen.

Vieles, was nach der heutigen Rechtslage diskriminierend ist, hat aber für den Unternehmer durchaus einen guten Grund: Warum sollte z.B. ein thailändisches Spezialitätenrestaurant gezwungen sein, einem deutschen oder nigerianischen Bewerber die gleichen Chancen zu geben, wie einer thailändischen Bewerberin?
Man könnte tausende dieser Fragen stellen und würde jedesmal sagen: Ja warum?

Es gibt immer wieder gute Gründe für die eine oder andere Entscheidung. Und es sei jedem Arbeitgeber zu raten, seine Entscheidungsprozesse zu verobjektivieren, möglichst transparent zu gestalten und umfassend zu dokumentieren.

Wir beraten unsere Arbeitgeber-Mandanten so, daß Diskriminierungen nicht vorkommen und erstreiten für diskriminierte Arbeitnehmer oder Bewerber den entsprechenden Schadenersatz.

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