Kosten

Schon bei der ersten Kontaktaufnahme sollte über die Kosten gesprochen werden. Ein erster Anruf, bei dem Sie von uns bereits wichtige Hinweise erhalten können, kostet in der Regel nichts. Findet dann eine persönliche Beratung statt, können wir eine individuelle Honorarvereinbarung mit Ihnen treffen.

Kostenlose Beratung gibt es bei uns grundsätzlich nicht. Denn wir müssen davon leben und unsere Dienstleistung ist erstklassig und wertvoll. Wenn man den Schlachter fragt, ob er einem einmal ein schönes Rumpsteak zum Probieren mitgibt, wird das auch nicht zu einem kostenlosen Einkauf führen.

Wir werden sowohl nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig, als auch aufgrund individueller Honorarvereinbarungen. Solche Vereinbarungen können je nach Sache als Stundensätze, Tagessätze oder Pauschalhonorare ausgestaltet werden. Unser Ziel ist dabei immer eine möglichst hohe Transparenz für Sie. Wir bearbeiten auch Prozesskostenhilfe-Mandate und ermöglichen Mandanten durch eine Erfolgshonorarvereinbarung, ihr Prozesskostenrisiko zu minimieren.

Für unsere Rechtsschutzversicherten Mandanten erledigen wir auch die Korrespondenz mit der Versicherung. Fragen Sie uns!

Kosten/ Bild: Unsplash.com/Stoica Ionela

Detaillierte Informationen:

Regelvergütung (RVG)

Das übliche anwaltliche Honorar wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Dabei werden im Arbeitsrecht (anders als im Strafrecht, wo es Rahmengebühren z.B. nach Verhandlungstagen gibt) die Gebühren nach dem (theoretischen) Wert der Angelegenheit bemessen.

Eine Kündigung hat z.B. den dreifachen Wert des Bruttomonatsgehalts, das Zeugnis üblicherweise ein Gehalt, Zahlungsansprüche nach Ihrer Höhe.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung sollte jeder Arbeitnehmer heutzutage haben. Denn die (Arbeits-)Welt hat sich in den letzten Jahren massiv geändert. Wer keine hat, handelt sich selbst gegenüber kaum verantwortlich.

Und im Arbeitsrecht zahlt jeder seinen Anwalt vorgerichtlich und in der ersten Instanz grds. selbst. Und das unabhängig davon, wer gewinnt.

Dadurch wird – ohne Rechtsschutzversicherung – immer ein schlechteres Gesamtergebnis herauskommen, als mit.

Wir empfehlen keine bestimmte Versicherung, sagen aber auf persönliche Nachfrage unsere – ganz persönliche – Meinung zu Anwalts Liebling & Co.

Für unsere Mandanten führen wir auf Wunsch auch gerne die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und kümmern uns um die Abwicklung des Falles.

Prozesskostenhilfe

Kosten/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte

Die heutige Prozesskostenhilfe (früher hieß dies „Armenrecht“) ermöglicht vielen Rechtssuchenden eine professionelle und qualifizierte Prozessvertretung.

Je nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen wird Prozesskostenhilfe gewährt ggf. mit oder auch ohne Ratenzahlung gewährt.

Wir führen – selbstverständlich – Prozesse auch unter Prozesskostenhilfe.

Pauschalhonorar

Ein Pauschalhonorar bedeutet, daß ein bestimmter Fall vom Rechtsanwalt zu einem vorher festgelegten Betrag vollständig bearbeitet wird, unabhängig davon, wie der Gegenstandswert ist und wieviel Arbeit in die Angelegenheit fließt.

Zeithonorar

Eine Vergütung der Tätigkeit nach Zeitaufwand ist üblich, wenn ein Rechtsanwalt in einem langfristigen Mandatsverhältnis immer wieder mit verschiedenen Aufträge beauftragt wird. Dann wird üblicherweise Stunden- und Tagessätzen abgerechnet.

Wir rechnen für unsere Mandanten die Zeiten genau ab und halten so unsere Kosten übersichtlich und transparent.

Erfolgshonorar

Bei einem Erfolgshonorar geht der Anwalt „mit ins Risiko“ und seine Vergütung hängt davon ab, ob sein Vorgehen Erfolg hat, oder nicht. Erfolgshonorare bieten sich insbesondere in den Fällen an, in denen die Sache für einen Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung und ohne einen ernsthaften Erfolg (hohe Abfindung) wenig Sinn macht.

Wir glauben an unsere Leistung und machen Ihnen für Ihren Fall gerne ein individuelles Angebot.


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Auch interessant: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Streikfall

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Streikfall/ Bild: Unsplash.com

Ein Streik bedeutet grundsätzlich eine Arbeitsverweigerung von mehreren Arbeitnehmern. In der Regel werden Streiks genutzt, um den Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände zu gewissen Zugeständnissen zu bewegen.
In den letzten Jahren machten immer wieder große Streikwellen Schlagzeilen. Nicht zuletzt durch die Piloten der Lufthansa, die zusammen mit der Pilotenvereinigung Cockpit mehr Geld forderten.
Wer, wie bei einem Streik, die Arbeit verweigert, riskiert in der Regel zumindest Abmahnung, in seltenen Fällen kann durchaus eine fristlose Kündigung drohen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Streiks jedoch vom Gesetzgeber erlaubt.
Das deutsche Grundgesetz sieht in Artikel 9 grundsätzlich eine Koalitionsfreiheit vor. Weiterhin ist es nach Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes erlaubt „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschafsbedingungen Vereinigungen zu bilden“.
Dieses Recht darf grundsätzlich nicht eingeschränkt werden.

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