Kündigung – und jetzt?
Immer wieder führt eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu erheblichen Veränderungen für die gesamte Lebenssituation einer ganzen Familie. Unsere langjährige Erfahrung hat uns immer wieder in unserem Anspruch bestätigt, für unsere Auftraggeber eine schnelle, sichere und faire Lösung ihrer arbeitsrechtlichen Probleme zu erreichen.
Das Wichtigste bei einer Kündigung ist die DREI-WOCHEN-FRIST!
Diese 3-Wochen-Frist bedeutet, dass ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht gegen eine Kündigung Klage einreichen muss. Ansonsten ist die Kündigung wirksam. Und das selbst dann, wenn diese geradezu offenkundig an gröbsten Fehlern leidet.
Grundsätzlich ist es ratsam, sofort nach Erhalt der Kündigung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen und die Aussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen zu lassen.
Hier eine kleine Checkliste mit den wichtigsten Punkten und häufigsten Fehlern bei Kündigungen:
- Ist die Kündigung schriftlich erfolgt? Fax, E-Mail oder Fotokopie zählen nicht!
- Wer hat die Kündigung unterschrieben? Oft unterschreiben Manager oder Direktoren Kündigungen, ohne tatsächlich dazu berechtigt zu sein. Selbst die Unterschrift nur eines Prokuristen kann u. U. nicht genügen.
- Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen? Sind es mehr als 10 (wegen der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes)? Zu den Mitarbeitern zählen auch Aushilfen, 400 Euro Mini-Jobber und die Putzfrau, die in der Firma angestellt ist und beim Chef zu Hause sauber macht (alles schon erlebt).
- Gibt es einen Betriebsrat und wenn ja, wird dieser ordnungsgemäß beteiligt?
Wir stellen Ihnen natürlich weit mehr Fragen, um alle Möglichkeiten zu prüfen.
Diese Unterlagen bzw. Informationen benötigen wir von Ihnen für das erste Beratungsgespräch:
- Das oder ggf. die Kündigungsschreiben
- Arbeitsvertrag nebst Änderungs- und Zusatzvereinbarungen
- Gehaltsabrechnungen (die letzte und die vom letzten Dezember)
- Alle Abmahnungen
- Anzahl der Beschäftigten im Betrieb (Aushilfen und Putzfrau zählen mit)
- Name und Kontaktdaten des Betriebsrats (soweit vorhanden)
- Daten der Rechtschutzversicherung (soweit vorhanden)
Und planen Sie bitte eine Stunde für unser erstes Beratungsgespräch ein.

