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Was wir im Arbeitsrecht für Sie tun können

Wir bieten erstklassige und fundierte Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Führungskräfte, Betriebsräte, Unternehmer und Unternehmen an.

Unsere Beratung erfolgt ausschließlich durch einen Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Arbeitsrecht:

  • Kündigung – außergerichtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor Ausspruch einer Kündigung und danach.
  • Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
  • Aufhebungsverträge – Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beim Abschluss von Aufhebungsverträgen unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen Probleme (z.B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) sowie der steuerrechtlichen Besonderheiten.
  • Zeugnis – Entwurf von tatsächlich berufsfördernden Zeugnissen und die Durchsetzung in Verhandlungen oder vor dem Arbeitsgericht.
  • Versetzung / Umsetzung – Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber (soweit vorhanden, unter Einbeziehung des Betriebsrats) oder im Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
  • Abmahnung / Ermahnung – Prüfung der Wirksamkeit, außergerichtliche Beratung.
  • Arbeitsverträge – Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie Beratung bzgl. des Umgangs mit unwirksamen Vertragsklauseln.

In allen diesen Fällen sind Sie bei uns als Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht richtig aufgehoben!