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Überstunden

Immer wieder hören wir: „ Überstunden habe ich viele gemacht – im Prinzip jeden Tag, aber bezahlt bekommen habe ich die nie. Stand ja auch so im Arbeitsvertrag.“

Wir staunen dann und leisten dann regelmäßig Aufklärungsarbeit zum Thema „Unwirksamkeit von Arbeitsvertragsklauseln“.

Oft scheitert dann die nachträgliche Durchsetzung der zu Unrecht nicht bezahlten Überstunden am fehlenden Nachweis. Dieser kann unter Umständen auch über einen handgeschriebenen Kalender erfolgen.

Nach der ausgesprochen strengen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen für die erfolgreiche Geltendmachung von Überstunden folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Zeitpunkt der Überstunden (genaue Uhrzeit)
  • Ort und Tätigkeit
  • Anweisung durch den Arbeitgeber oder einen Vorgesetzten


Verhältnismäßig einfach ist die Durchsetzung der Überstunden, wenn diese in einem elektronischen Zeiterfassungssystem des Arbeitgebers hinterlegt und gespeichert sind.