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Honorar

Schon bei der ersten Kontaktaufnahme sollte über die Kosten gesprochen werden. Ein erster Anruf, bei dem Sie von uns bereits wichtige Hinweise erhalten können, kostet in der Regel nichts. Findet dann eine persönliche Beratung statt, können wir eine individuelle Honorarvereinbarung mit Ihnen treffen.

Kostenlose Beratung gibt es bei uns grundsätzlich nicht. Denn wir müssen davon leben und unsere Dienstleistung ist erstklassig und wertvoll. Wenn man den Schlachter fragt, ob er einem einmal ein schönes Rumpsteak zum Probieren mitgibt, wird das auch nicht zu einem kostenlosen Einkauf führen.

Wir werden sowohl nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig, als auch aufgrund individueller Honorarvereinbarungen. Solche Vereinbarungen können je nach Sache als Stundensätze, Tagessätze oder Pauschalhonorare ausgestaltet werden. Unser Ziel ist dabei immer eine möglichst hohe Transparenz für Sie. Wir bearbeiten auch Prozesskostenhilfe-Mandate und ermöglichen Mandanten durch eine Erfolgshonorarvereinbarung, ihr Prozesskostenrisiko zu minimieren.

Für unsere Rechtsschutzversicherten Mandanten erledigen wir auch die Korrespondenz mit der Versicherung. Fragen Sie uns!