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Steuerrecht – besser als sein Ruf

Das Steuerrecht genießt bei Menschen und Juristen einen ausgesprochen schlechten Ruf. Teilweise ganz gewiss zu Recht, denn die Fülle und Komplexität der Steuerrechtlichen Vorschriften lassen selbst den Fachmann das eine oder andere Runzeln über die Stirn laufen.

Dabei ist es nicht unbedingt die Tatsache, dass bestimmte Tatbestände der Steuer unterliegen. Steuern müssen sein. Ob die eine oder andere Steuer in der jeweiligen Höhe sein muß, ist sicher diskutabel.

Es gibt ja Menschen, die halten Steuerhinterziehung für Notwehr gegen die zügellose Gier des Staatswesens. Diese Meinung hat zwar einen gewissen Charme und wenn man sich ansieht, für was für einen Quatsch unsere Steuergelder teilweise verschwendet werden, kann man solchen Gedanken sicherlich auch Sympathie entgegen bringen.

Sie wird uns aber im Umgang mit dem Steuerrecht und seinen Widrigkeiten nicht voranbringen.

Wir halten uns bei unserer Beratung an die steuerrechtlichen Vorschriften und arbeiten mit ihnen, finden Gestaltungsmöglichkeiten und sichern dadurch Ihren Vorteil.

Wir betreuen keine Fälle aus dem echten Steuerrecht, sondern nutzen unsere Kenntnisse, um Fälle aus dem Arbeits- oder Dienstrecht zu besseren Ergebnissen zu führen.