Unter Arbeitsrechtssachen versteht man Rechtsfälle aus dem Arbeitsrecht.
Hierunter fallen alle Fälle aus dem
- Individualarbeitsrecht – hier insbesondere:
- Betriebsverfassungsrecht – hier insbesondere:
- Betriebsrat
- Mitbestimmungsrechte
- Beschlussverfahren
- Sonderkündigungsschutz Betriebsrat
- Mitbestimmung bei Kündigungen
- Sozialplan
- Interessenausgleich
- Tarifrecht – hier insbesondere:
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsparteien
- Arten von Tarifverträgen
Gerichtliche Verfahren in Arbeitsrechtssachen finden grds. vor dem Arbeitsgericht statt.
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Kleidervorschriften am Arbeitsplatz – Welche Dienstkleidung darf der Chef vorschreiben?
Immer wieder machen große Unternehmen Schlagzeilen, indem sie ihren Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung oder welchen Kleidungsstil diese zu tragen haben. In vielen Bereichen sind Arbeitskleidung und Uniformen normal. Man würde sich ganz sicher sehr wundern, wenn ein Flugbegleiter in Jeans und T-Shirt im Eingang der Maschine stehen würde und die Streifenpolizistin im Ballerinakleid an die Unfallstelle kommt.
Für großes Aufsehen hat vor einigen Jahren die Schweizer Bank UBS gesorgt, indem sie ein 40-seitiges Handbuch veröffentlicht hatte, in dem genau vorgeschrieben war, was die Mitarbeiter zu tragen hatten und was nicht. So wurde beispielsweise vorgegeben, dass Männer nur in schwarzen Schnürschuhen (mit Ledersohle) mit schwarzen Socken zur Arbeit erscheinen dürften. Frauen wurde vorgeschrieben hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen. Hier wird dann die Alltagskleidung zur Dienstkleidung. Aber nicht nur bei Banken gibt es Bekleidungsvorschriften...WEITERLESEN
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