Der europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg hat die Aufgabe, zu gewährleisten, dass das Recht der europäischen Union in allen Mitgliedsländern der EU gleich angewendet wird. Zudem ist es Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs zu überwachen, dass alle Mitgliedsländer und alle EU- Institutionen das geltende EU-Recht einhalten.
Gegründet wurde der Europäische Gerichtshof im Jahr 1952. Der Europäische Gerichtshof setzt sich aus drei Gerichten zusammen. Zum einen der Gerichtshof, der sich mit Vorabentscheidungen der nationalen Gerichte und Berufungen befasst. Zum anderen das Gericht, welches Urteile über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen fällt und sich in der Praxis vor allem mit Wettbewerbsrecht, Handel und staatlichen Beihilfen befasst. Und schließlich das Gericht für den öffentlichen Dienst, welches über Streitigkeiten zwischen der EU und ihren Bediensteten entscheidet.
Am Europäischen Gerichtshof ist aus jedem EU-Land ein Richter tätig, zudem sind 9 Generalanwälte/-anwältinnen am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg tätig.
Am Gericht ist ebenfalls ein Richter pro EU-Land tätig. Am Gericht für den öffentlichen Dienst sind sieben Richter/-innen beschäftigt. Ernannt werden die Richter und Generalanwälte für jeweils sechs Jahre von der jeweiligen nationalen Regierung. Amtssprache vor dem Europäischen Gerichtshof ist jede Amtssprache der Europäischen Union. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jeder Angehörige der Europäischen Union die Möglichkeit hat, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Der Europäische Gerichtshof überwacht jedoch nicht nur die Einhaltung des EU-Rechts innerhalb der EU, sondern ist auch zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen nationalen Regierungen und EU- Institutionen.
Die häufigste Rechtssache vor dem Europäischen Gerichtshof stellt dabei die Auslegung des EU-Rechts in Form von einer Vorabentscheidung dar.
Das EU-Recht ist in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig und muss in den einzelnen Mitgliedsländern auch korrekt angewendet werden. Kommen vor einem nationalen Gericht Zweifel über die Auslegung oder Gültigkeit einer Rechtsvorschrift des EU-Rechts auf, so hat das nationale Gericht den Europäischen Gerichtshof im Rahmen einer Vorabentscheidung um Klärung zu bitten. Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren kann vor dem Europäischen Gerichtshof auch überprüft werden, ob eine Verwaltungspraxis oder ein nationales Gesetz eines Mitgliedsstaates mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Prinzipiell kann sich jede Einzelperson in der EU, die auf Grund einer Handlung oder Untätigkeit einer EU-Institution einen Schaden erlitten hat, Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einreichen. Dies kann auf zweierlei Wege geschehen. Entweder über die nationalen Gerichte, die die Klage dann gegebenenfalls an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten, oder aber direkt vor dem Europäischen Gerichtshof. Somit kann sich jeder Bürger, der unmittelbar und individuell betroffen ist, an den Europäischen Gerichtshof wenden.
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