Betriebsratswahl

RA Axel Pöppel

1.Betriebsratswahl

Die Wahl eines neuen Betriebsrats ist detailliert in der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz geregelt – es sind also zahlreiche Vorschriften und Einzelheiten zu beachten. Jeder Betrieb mit mindestens 5 Mitarbeitern kann einen Betriebsrat wählen Grundsätzlich kann ein Betriebsrat in jedem Betrieb, mit fünf oder mehr ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden. Von den Arbeitnehmern müssen mindestens drei wählbar sein. Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind …