Aufhebungsvertrag

RA Axel Pöppel

Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist ein gängiges Mittel, um ein Arbeitsverhältnis aufeinander abgestimmt zu beenden. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer können so flexibel den Austrittstermin, eine Abfindungszahlung oder andere Konditionen verhandeln. Für Beschäftigte ist das wichtig, weil die gesetzliche Kündigung oft langwierige Fristen und viel Prozessrisiko bedeuten kann. Ein Aufhebungsvertrag vermeidet diese Risiken, birgt aber neue Fallstricke – etwa Sperrzeiten beim …