Der Betriebsrat ist die demokratisch gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen im Betrieb. Sie werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Ist es jedoch bei der Wahl zu einer wesentlichen Unregelmäßigkeit gekommen, so kann die Wahl angefochten werden. Anfechtungsgrund Die Wahlanfechtung ist im § 19 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Danach kann eine Betriebsratswahl angefochten werden, „…, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit …