Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung

RA Axel Pöppel

Wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor Ausspruch einer jeden Kündigung angehört werden. Die Anhörung des Betriebsrats ist Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung. § 102 Betriebverfassungsgesetz ist die rechtliche Grundlage Dabei kommt es eben nicht darauf an, ob eine Aushilfe, ein Auszubildender, ein ungelernter Hilfsarbeiter oder ein Abteilungsleiter gekündigt werden soll. Ein weit verbreiteter Irrtum …