Dienstanweisung

RA Axel Pöppel

Eine Dienstanweisung, auch Arbeitsanweisung genannt, ist eine Anweisung des Arbeitgebers, mit der er Einzelheiten über dessen vereinbarte Arbeitsleistung konkretisiert. Was sich etwas hölzern anhören mag, wird mit einem Blick in den Arbeitsvertrag verständlich: Darin ist die zu erbringende Arbeitsleistung mehr oder weniger genau beschrieben, außerdem eventuell durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Die zu erbringende Arbeitsleistung ist die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Häufig …

Direktionsrecht

RA Axel Pöppel

Als Direktionsrecht bezeichnet man die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag noch nicht konkret und umfassend bestimmten Leistungspflichten (Arbeitspflichten) des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin insbesondere nach Ort und Zeit sowie der genauen Tätigkeit im Einzelnen nach billigem Ermessen festlegen zu können. Eine andere Arbeit als die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete kann der Arbeitgeber in der Regel nicht kraft Direktionsrechts zuweisen. …