Der Gesetzgeber hat die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld durch das dritte Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz III) geändert. Die Änderung wirkt sich allerdings aufgrund der Übergangsvorschrift in § 434 l SGB III erst ab 01.02.2006 aus. Für Arbeitnehmer/Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31.1.2006 entsteht, d. h. die Arbeitslosigkeit muß spätestens am 31.01.2006 vorliegen, ist § 127 SGB …
Freizeitausgleichsanspruch
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, die von ihm geleisteten Überstunden durch bezahlten Freizeitausgleich abzubummeln, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag so vereinbart ist. Alternativ kommt eine Vergütung der Überstunden in Betracht. Auch diese muss arbeits- oder tarifvertraglich geregelt sein. Liegt eine Vereinbarung zur Überstundenvergütung vor, entfällt ein Anspruch auf Freizeitausgleich. Das gilt jedoch nicht, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer …
Resturlaub
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser muss nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jährlich mindestens 4 Wochen umfassen. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage, bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage Der Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden. Viele Arbeitnehmer haben dagegen durch eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag mehr Urlaub zur Verfügung, oft 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche, was 6 Wochen Urlaub …
Weiterbeschäftigungsanspruch
Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung von Gehalt und auf Beschäftigung. Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, enden Gehalts- und Beschäftigungsanspruch mit Ablauf der Kündigungsfrist. Wehrt sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage, können mehrere Monate (oder sogar Jahre, wenn das Verfahren durch alle Instanzen geht) vergehen, bis über die Kündigung rechtskräftig entschieden ist. Während dieses langen Zeitraums …