Durch einen Auflösungsantrag kann das Arbeitsverhältnis im Verfahren vor dem Arbeitsgericht im Urteil beendet werden. Sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber können den Auflösungsantrag stellen. Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Arbeitgeberkündigung unwirksam ist, muss er Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Sein Antrag ist dabei auf die Feststellung gerichtet, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden …