Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt das Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen. Es bildet die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland und ist kein Teil der Zivilgerichtsbarkeit -, sondern eine Fachgerichtsbarkeit. Geschichte des ArbGG Bereits in den zwanziger Jahren der Weimarer Republik existierte ein Arbeitsgerichtsgesetz, das während des Nationalsozialismus den nationalsozialistischen Ideen angepasst und im Jahre 1934 – versehen mit zahlreichen …