Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

RA Axel Pöppel

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt das Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen. Es bildet die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland und ist kein Teil der Zivilgerichtsbarkeit -, sondern eine Fachgerichtsbarkeit. Geschichte des ArbGG Bereits in den zwanziger Jahren der Weimarer Republik existierte ein Arbeitsgerichtsgesetz, das während des Nationalsozialismus den nationalsozialistischen Ideen angepasst und im Jahre 1934 – versehen mit zahlreichen …