Der Arbeitsplatz, die Arbeitsstätte, die erste Tätigkeitsstätte sind allesamt Begriffe um den Arbeitsplatz und die Arbeit herum. Während der Arbeitsplatz ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und die Arbeitsstätte ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht ist, betrifft die erste Tätigkeitsstätte das Steuerrecht. Seit dem 1. Januar 2014 ersetzt der Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ den Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“. Auch wenn die Begriffe ähnlich ja geradezu …