Verdachtskündigung im Arbeitsrecht

RA Axel Pöppel

Verdachtskündigung: Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber wegen eines begründeten, aber nicht bewiesenen Verdachts auf eine schwere Pflichtverletzung (z. B. Diebstahl, Betrug) (§ 626 BGB). Sie setzt einen dringenden Verdacht voraus, der das Vertrauensverhältnis so stark erschüttert, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint. Im Arbeitsrecht kommt es manchmal vor, dass ein Arbeitgeber kündigt, obwohl ein Pflichtverstoß des Mitarbeiters nicht eindeutig nachgewiesen ist. …