Abrufarbeit

RA Axel Pöppel

Die Abrufarbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung an den sich wechselnden Arbeitsanfall im Unternehmen anpasst. So kann der Bedarf des Arbeitgebers die Anwesenheit des Arbeitnehmers des Mitarbeiters mit Arbeit auf Abruf in einer Woche viele Stunden erforderlich. In der nächsten wiederum nur einige Stunden umfassen. Der Arbeitgeber hat es sozusagen in der Hand, wie viele Arbeit er in …