Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) heißt offiziell „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse“. Es trat am 01. Januar 2001 in Kraft und löste das Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung ab. Hintergrund des neuen Gesetzes war vor allem der Anstieg der Teilzeitbeschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen, die von den Arbeitsgerichten sehr genau daraufhin überprüft wurden, ob die jeweilige Befristung gegen den …
Wirksamkeit Befristung
Die Wirksamkeit der Befristung hat verschiedene Voraussetzungen. Eine fehlerhafte Befristung führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Eine Befristung eines Arbeitsvertrages ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenem Arbeitsvertrag beschäftigt wird. Ob die Befristung kalendarisch, nach der Art, dem Zweck oder der Beschaffenheit der Arbeitsleistung bestimmt ist, ist unbeachtlich. Ohne einen sachlichen Grund darf ein Arbeitsvertrag nicht ohne …