Ein Tendenzbetrieb ist ein Unternehmen, das unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichtserstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Anwendung findet, dient (§ 118 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dazu zählen z.B. Parteien, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, konfessionell-gebundene Einrichtungen, Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes, Berufsbildungswerke, Privatschulen, Theater, Forschungsinstitute, …