Tendenzbetrieb

RA Axel Pöppel

Ein Tendenzbetrieb ist ein Unternehmen, das unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichtserstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Anwendung findet, dient (§ 118 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dazu zählen z.B. Parteien, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, konfessionell-gebundene Einrichtungen, Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes, Berufsbildungswerke, Privatschulen, Theater, Forschungsinstitute, …