Betriebsausschuss

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2.Betriebsausschuss

Betriebsausschuss (§ 27 BetrVG) 1. Einleitung Der Betriebsausschuss ist ein zentrales Gremium des Betriebsrats im kollektiven Arbeitsrecht. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss jeder Betriebsrat mit neun oder mehr Mitgliedern zwingend einen Betriebsausschuss bilden. Dieses verkleinerte Gremium übernimmt als „geschäftsführender Ausschuss“ die laufenden, immer wiederkehrenden Aufgaben des Betriebsrats und entlastet so das Plenum. Ziel ist es, die Betriebsratsarbeit effizienter zu gestalten: …