Abfallbeauftragter

RA Axel Pöppel

Eine Stellung als Betriebsbeauftragter wird honoriert Abfallbeauftragte sind interne oder externe Mitarbeiter eines Unternehmens, deren Aufgabe darin besteht, die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorgaben im Betrieb sicherzustellen. Der Abfallbeauftragte muss gem. § 55 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die erforderliche fachliche Eignung und Sachkunde besitzen. Diese kann er durch Teilnahme an einem Fachkundelehrgang erlangen. Seine Pflichten sind in den §§ 59,60 KrWH geregelt. Der …