Nebentätigkeit

RA Axel Pöppel

Viele Arbeitnehmer gehen neben ihrer normalen Tätigkeit auch noch einer Nebentätigkeit nach. So haben viele Arbeitnehmer einen Zweitjob, gehen einer selbstständigen Tätigkeit nach oder aber sind ehrenamtlich tätig. Doch wer einer Nebentätigkeit nachgeht, sollte einige Besonderheiten in Bezug auf sein eigentliches Arbeitsverhältnis beachten. Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt, wenn der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag keine Regelungen bezüglich der Nebentätigkeiten vorsieht. In einem solchen …