Wer verhandelt den Sozialplan? 1 BetrVG. Kommt eine Vereinbarung über den Interessenausgleich und den Sozialplanim Verhandlungswege nicht zustande, so kann der Arbeitgeber oder der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Lediglich über den Sozialplan kann die Einigungsstelle auch per Spruch entscheiden.