Interessenausgleich

RA Axel Pöppel

Ein Interessenausgleich ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung. Er legt fest, ob, wann und wie die Änderung umgesetzt werden soll und dient dazu, die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens mit den Belangen der Beschäftigten zu vereinbaren. In Deutschland ist der Interessenausgleich ein zentrales Instrument bei wesentlichen Umstrukturierungen im Unternehmen. Tritt eine Betriebsänderung ein – zum …