Was ist ein Arbeitsplatz? Diese Frage stellt sich immer wieder und es gibt – wie so oft bei Juristen keine genaue Antwort: Es kommt darauf an! Die gängigste Definition ist die nach der Arbeitsstättenverordnung, also eine aus dem Verwaltungsrecht. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert Arbeitsplätze als Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Ähnlich ist die Definition des Begriffs …