Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. Abgeltung durch Freizeitausgleich …
Jahresurlaub
Der Jahresurlaub steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland zu. Dies ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz. Für Beamte, Soldaten etc. gelten vergleichbar Regeln. Im Jahre 1963 ist das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) in Kraft getreten. Es enthält die Mindeststandards der gesetzlichen Urlaubsregelungen und dient dem Arbeitsschutz. Viele Arbeitnehmer genießen jedoch durch Tarifverträge oder individuell getroffene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ein Mehr als die gesetzlichen Urlaubsregelungen. …