Normalerweise ist es Aufgabe und Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Fortbildung von Mitarbeitern im laufenden Arbeitsverhältnis zu tragen, ebenso die Kosten der Ausbildung. Es gibt allerdings Fälle, in denen Aus- und Fortbildungen sehr teuer sind und ggf. über längere Zeit erfolgen. Hiermit nicht gemeint sind die klassischen Berufsausbildungsverhältnisse. Diese haben einen eigenen arbeitsrechtlichen Rahmen. In den Fällen von Rückzahlungsvereinbarungen …