Unwiderrufliche Freistellung

RA Axel Pöppel

Rechte, Fallstricke und Fallbeispiele bei der unwiderruflichen Freistellung Ein unwiderrufliche Freistellung bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen von ihrer Arbeitspflicht entbunden sind, ohne dass der Arbeitgeber sie später zurück an den Arbeitsplatz holen darf. Das Arbeitsverhältnis besteht dabei formal weiter – einschließlich Gehaltszahlung und Sozialversicherungsschutz. Diese Situation tritt oft im Zusammenhang mit Kündigungen oder Aufhebungsverträgen (einvernehmlichen Beendigungen des Arbeitsvertrags) auf. Doch welche Regeln …