Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet sich nicht in einer bestimmten gesetzlichen Regelung, sondern ist seit langem als Gewohnheitsrecht anerkannt. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das erst im Jahr 2006 in Kraft getreten ist. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer ungleich zu behandeln, sofern es für die Ungleichbehandlung keine sachlichen Gründe gibt. Dadurch soll …