GmbH-Geschäftsführer

RA Axel Pöppel

Als geschäftsführendes Organ der GmbH ist der Geschäftsführer. Ihm obliegt die Geschäftsführungspflicht. Bei der Erfüllung dieser Pflicht hat der Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nach §43 Abs. 1 GmbHG anzuwenden. Er haftet jedoch idR nur der GmbH gegenüber. Es existieren jedoch zahlreiche Ausnahmen von diesem Grundsatz. Aufgaben und Haftung des Geschäftsführers Jede GmbH hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft …