Fehler kommen immer dort vor, wo Menschen sind. Und: Fehler passieren jedem Menschen. Fehler kommen also auch am Arbeitsplatz vor. Das ist nicht wünschenswert, aber ist Teil des (arbeits-)Lebens. Kurze Informationen zur Mitarbeiterhaftung Dabei stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vergleich zum „normalen Leben“ deutlich besser da. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine weniger strenge Haftung bei Fehlern von Mitarbeitenden angemessen …
Haftung des Arbeitgebers
Die Haftung des AG gegenüber dem AN ist beschränkt. Er haftet bei Arbeitsunfällen mit Personenschäden etwa nur für Vorsatz. Schädigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer (z.B. durch gefahrträchtige Organisation der Arbeitsabläufe), kommen ebenfalls Ansprüche § 280 Abs. 1 BGB n.F. und § 823 BGB in Betracht. Jedoch haftet der Arbeitgeber bei Personenschäden, die infolge von Arbeitsunfällen eintreten, nicht, es sei denn, …