Verfahrenskostenhilfe

RA Axel Pöppel

Wer nur über geringes oder gar kein Einkommen verfügt und auch kaum Erspartes hat, ist schnell nicht in der Lage, die Verfahrenskosten zu bezahlen. In einem solchen Fall gibt es finanzielle Hilfe vom Staat: die Verfahrenskostenhilfe. Je nachdem, wie gering das Einkommen und das Vermögen des Betroffenen ist, werden die Kosten gänzlich übernommen oder müssen später in Raten zurückgezahlt werden. …