Jahresurlaub

RA Axel Pöppel

Der Jahresurlaub steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland zu. Dies ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz. Für Beamte, Soldaten etc. gelten vergleichbar Regeln. Im Jahre 1963 ist das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) in Kraft getreten. Es enthält die Mindeststandards der gesetzlichen Urlaubsregelungen und dient dem Arbeitsschutz. Viele Arbeitnehmer genießen jedoch durch Tarifverträge oder individuell getroffene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ein Mehr als die gesetzlichen Urlaubsregelungen. …