Das Amtsgericht ist in der deutschen Gerichtsbarkeit neben dem Landgericht die Eingangsinstanz für Rechtsstreitigkeiten. Die Amtsgerichte sind dabei entweder in Zivil- oder Strafsachen tätig und stets mit einem Berufsrichter in der Funktion als Einzel- bzw. Strafrichter besetzt. Je nach Wert oder Intensität der zu verhandelnden Sache kann es sein, dass das Amtsgericht an dem konkreten Verfahren unbeteiligt ist. In einem …