Arbeitsgerichtsbarkeit

RA Axel Pöppel

Die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Zuständigkeiten und der Gang des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sind in einem besonderen Prozessrecht geregelt, dem Arbeitsgerichtsgesetz. Grundsätzlich ist das Verfahren der Zivilprozessordnung angelehnt, jedoch unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit kennt drei Instanzen: Erstinstanzlich sind für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die Arbeitsgerichte (ArbG) zuständig. Gegen Urteile oder Beschlüsse des Arbeitsgerichts ist die Berufung bzw. Beschwerde vor den …

Arbeitsrechtssachen

RA Axel Pöppel

Unter Arbeitsrechtssachen versteht man Rechtsfälle aus dem Arbeitsrecht. Hierunter fallen alle Fälle aus dem Individualarbeitsrecht – hier insbesondere: Kündigung Abfindung Aufhebungsvertrag Lohn und Gehalt Zeugnis Betriebsverfassungsrecht – hier insbesondere: Betriebsrat Mitbestimmungsrechte Beschlussverfahren Sonderkündigungsschutz Betriebsrat Mitbestimmung bei Kündigungen Sozialplan Interessenausgleich Tarifrecht – hier insbesondere: Tarifvertrag Tarifvertragsparteien Arten von Tarifverträgen Gerichtliche Verfahren in Arbeitsrechtssachen finden grds. vor dem Arbeitsgericht statt. Hier geht es zu …