Rechtsschutzversicherung

RA Axel Pöppel

1. Rechtsschutzversicherung

Die Beauftragung eines Anwalts und ein anschließendes Gerichtsverfahren kosten Geld. Dies ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nicht anders als bei Ehescheidungen, Miet- oder Verkehrsunfallstreitigkeiten. Vor dem Arbeitsgericht als erste Instanz gibt es jedoch – im Gegensatz zu anderen Zivilverfahren – die Besonderheit, dass jede Partei die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst trägt, unabhängig davon, ob sie den Prozess gewonnen oder verloren hat …