Die Betriebszugehörigkeit im Arbeitsverhältnis ist an vielen Stellen im Arbeitsrecht von Bedeutung. An Zwei stellen ist die Bedeutung aber ganz besonders wichtig: Bei der betriebsbedingten Kündigung als Kriterium der Sozialauswahl. Bei der Berechnung der Kündigungsfristen. Unter dem Begriff der Betriebszugehörigkeit ist der rechtlich ununterbrochene Bestand des Arbeitsverhältnisses zu verstehen; entscheidend ist die Dauer der arbeitsvertraglichen Bindung zu demselben Unternehmen. Frühere …