Eine Maßregelkündigung ist eine Arbeitgeberkündigung, die gegen das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normierte Maßregelungsverbot verstößt. In § 612a BGB heißt es: „ Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiliegen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“ Ein solches Handeln des Arbeitgebers ist sittenwidrig und verstößt zudem gegen geltendes Gesetz mit der Folge, …