Berechnen Sie hier einfach Ihre mögliche Abfindungshöhe mit Hilfe unserers kostenlosen Abfindungsrechners. Die Berechnung erfolgt nach der Regelabfindung. Diese entspricht 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung. Hinweis: Einen echten Abfindungsanspruch gibt es praktisch nicht. Die wenigen Ausnahmefälle sind sehr selten und betreffen fast immer echte Führungskräfte wie Prokuristen oder Personalleiter. Es hat sich aber eine sog. Regelabfindung von 0,5 …