Anhörungsrechte des Betriebsrats

RA Axel Pöppel

Ein weiteres zentrales Recht des Betriebsrats sind die Anhörungsrechte. Bei den Anhörungsrechten geht es darum, dass der Arbeitgeber die Meinung des Betriebsrat zur Kenntnis nimmt und sich mit den Anregungen und möglichen Einwendungen auseinandersetzt. Das setzt natürlich voraus, dass der Betriebsrat vorher ausreichend informiert wurde. Das Anhörungsrecht des Betriebsrats wird insbesondere vor dem Ausspruch einer Kündigung relevant. Eine fehlende oder …