Der Personalrat ist das von den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst gewählte das Pendant zum Betriebsrat. Durch die Beteiligung des Personalrats an dienstlichen und personellen Entwicklungen, sollen die Rechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sichergestellt werden. Die Rechte und Pflichten des Personalrats ergeben sich aus den Bundes- und Landespersonalvertretungsrechten (BPersVG). Wie die Betriebsräte, haben die Personalräte weitreichende Beteiligungs-, Mitwirkungs-, Mitbestimmungs-, Anhörungs-, Beratungs-, …