Arbeitsleistung

RA Axel Pöppel

Jeder Arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, aus dem sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils spezielle Rechte und Pflichten ergeben. Der Arbeitnehmer ist dabei zur Leistung der versprochenen Dienste und der Arbeitgeber zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Erbringung der versprochenen Leistung ist die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Sie stellt seine Hauptpflicht dar. Der Arbeitsvertrag regelt dabei individuell Inhalt, Umfang, Zeit …