Die Drei-Wochen-Frist im Arbeitsrecht – Ihre Rechte und was zu tun ist Eine Kündigung trifft viele Menschen wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Oft bleibt wenig Zeit, um Entscheidungen zu treffen. Genau hier wird die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG wichtig: Sie regelt, dass Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen müssen. Verpassen Sie diese …