Armenrecht

RA Axel Pöppel

Für Menschen, die sich ein Gerichtsverfahren aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten können gab es in Deutschland schon seit über 100 Jahren eine Kostenübernahme durch den Staat. Früher hieß diese Unterstützung Armenrecht. Später Prozesskostenhilfe, dann Verfahrenskostenhilfe. Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Anspruchsdauer Arbeitslosengeld – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Eppendorf – Kanzlei für Arbeitsrecht in Wilhelmsburg – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek–Arbeitsrecht Sozialplan– …