Berufung

RA Axel Pöppel

Häufig geht bei Verfahren in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer und Arbeitnehmer oder zwischen Tarifvertragsparteien. Prozesse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegen zahlenmäßig weit vorne, davon wiederum handelt es sich mehrheitlich um Kündigungsschutzverfahren, d.h. eine Klage des Mitarbeiters gegen den Chef gegen seine Kündigung. Zunächst findet vor dem Arbeitsgericht ein Gütetermin vor …