Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) überträgt dem Betriebsrat in den §§ 80 ff BetrVG verschiedene Aufgaben. Hier haben wir die wichtigsten zusammengestellt: Mitbestimmung in Sozialen Angelegenheiten (§ 87 Abs. 1 BetrVG) Überwachung von Arbeitnehmerschutzvorschriften (§ 80 Abs.1 S. 1 BetrVG) Förderung von Beschäftigung im Betrieb (§ 80 Abs. 1 S. 2 BetrVG und § 92a BetrVG) Mitwirkung bei Personellen Einzelmaßnahmen (§§ 99 …